Versand und Zahlung

Versand:

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung und bei Lieferung frei deutscher Grenze, wie bei Lieferungen ab Lieferwerk – unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt – auf den Auftraggeber über, sobald die Ware am Versandtort dem Auftraggeber oder Frachtführer vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei sonstigen Vereinbarungen wird entsprechend der jeweiligen INCOTERMS geliefert. Im Inland werden bei frachtfreier Lieferung etwaige Mehrfrachtkosten für Expressgut dem Käufer angelastet. Mangels ausreichender Referenzen eines Käufers erfolgt der Versand gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme.

Zahlung:

Wenn nicht gesondert vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zahlbar. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Eine vereinbarte Zahlungsfrist läuft im Zweifel ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen entsprechend unseren Kreditkosten, jedoch mindestens 4% über dem Diskontsatz unserer deutschen Hausbank berechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen, aus welchem Rechtsgrund immer, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen; er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Lieferant ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls der Kaufpreis innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bezahlt wird. In einem solchen Fall hat der Lieferant Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens. Der Ausgleich ist in der Höhe jedoch auf den Kaufpreis für die Waren beschränkt.