Rechtliche Vorabinformationen
Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung:
FB-Produkte sind aus hervorragenden Rohstoffen und mit großer Sorgfalt hergestellt. Technische Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und können nach Erfordernis geändert werden. Sie werden für uns nur dann verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. FB-Produkte sind sofort nach Eintreffen der Ware beim Kunden zu überprüfen. Festgestellte Mängel und Abweichungen von den Bestellspezifikationen sind schriftlich (mittels Briefs, Telefax oder E-Mail) bei obiger Adresse zu beanstanden. Verzug bei der Beanstandung führt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die Ware ist durch einen Experten vor der Verwendung genauestens daraufhin zu prüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Bei nachweisbaren Material- oder Arbeitsfehlern beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Sachschäden, die der Auftraggeber durch Fehler eines von uns gelieferten Produktes erleidet, sofern uns nicht Vorsatz oder krasse, grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Auftraggeber hat in den Verträgen mit seinen Kunden unsere Haftung durch eine gleichartige Klausel zu beschränken. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist er zum Ersatz aller Aufwendungen und Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten, die uns dadurch entstehen, verpflichtet. Für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, haftet der Verkäufer nicht. Die Ware muss regelmäßig fachmännisch gewartet werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung aufgrund von
a) Wartungen, die von anderen als den vom Verkäufer hierfür zugelassenen Personen durchgeführt worden sind.
b) Ersatzteilen, Zubehör und Zusatzteile, die nicht vom Verkäufer empfohlen worden sind,
c) unsachgemäßem, der Gebrauchsanleitung des Verkäufers zuwiderlaufendem Gebrauch der Ware und
d) Unterbrechungen im Gebrauch der Ware.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Leistungsverzug, Unvermögens oder Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme in Gebrauch genommener Produkte kann nicht gefordert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Darbietung unserer Produkte, insbesondere bei Verkaufsgesprächen, anwendungstechnischer Beratung, Werbung etc. – die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen zu beachten und alle darin enthaltenen Warnhinweise an den Abnehmer weiterzugeben. Der Auftraggeber wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Kosten und Aufwendungen schad- und klaglos halten. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind verwirkt, sofern das gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren nicht innerhalb von 2 Jahren nach Rechnungslegung begonnen wird.
Eigentumsvorbehalt:
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebenkosten unser Eigentum. Wird sie bearbeitet oder verarbeitet, so entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Arbeit zu dem Wert der Ware. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte zu veräußern. Hat der Auftraggeber die Ware, gleichgültig in welchem Zustand, weiterveräußert, so tritt er bereits mit der Annahme unserer Waren alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer hat auf unser Verlangen seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben. Er hat des Weiteren auf unser Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er solche Gegenstände veräußert, bzw. welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen und uns die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind. Auch sind wir berechtigt den Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Vereinbarung entstehen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Verkäufer an seine Muttergesellschaft oder Schwestergesellschaft ist zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus den Kaufverträgen ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des Verkäufers. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird hiermit das für FB Ketten GmbH örtliche, sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht aufzurufen